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   ArbG Wiesbaden, 13.09.2006 - 7/5 Ca 1813/05   

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https://dejure.org/2006,47835
ArbG Wiesbaden, 13.09.2006 - 7/5 Ca 1813/05 (https://dejure.org/2006,47835)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 13.09.2006 - 7/5 Ca 1813/05 (https://dejure.org/2006,47835)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 13. September 2006 - 7/5 Ca 1813/05 (https://dejure.org/2006,47835)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • arbeitsrecht-hessen.de

    AGB-Kontrolle - "Blue penciltest"; arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Beamtenvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 13.09.2006 - 5 Ca 1813/05
    Bei der ergänzenden Vertragsauslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen auf Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel bedacht hätten (vgl. BAG Urteil vom 26. Juni 1996, Az. 7 AZR 674/95/BAG Urteil vom 07. Dezember 2005, Az. 5 AZR 535/04 m.w.N., juris).
  • BAG, 21.04.2005 - 8 AZR 425/04

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 13.09.2006 - 5 Ca 1813/05
    Voraussetzung für eine solche Teilaufrechterhaltung ist nur, dass nach dem Wegstreichen der unwirksamen Teilregelung ein aus sich heraus verständlicher Klauselrest verbleibt (sog. "Blue-penciltest" BAG Urteil vom 21. April 2005, Az. 8 AZR 425/04, NZA 2005, 1053 m.w.N.).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 13.09.2006 - 5 Ca 1813/05
    Hinzu kommt, dass es sich bei dem Umfang der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit um eine Regelung über die Hauptleistungsverpflichtung und nicht um eine vertragliche Nebenabrede handelt, die nach der Rechtssprechung des BAG keiner AGB-Kontrolle unterliegt (vgl. BAG Urteil vom 22. April 2004, Az. 2 AZR 281/03, juris).
  • BAG, 26.06.1996 - 7 AZR 674/95

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Befristungsabrede zur Vertretung

    Auszug aus ArbG Wiesbaden, 13.09.2006 - 5 Ca 1813/05
    Bei der ergänzenden Vertragsauslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen auf Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel bedacht hätten (vgl. BAG Urteil vom 26. Juni 1996, Az. 7 AZR 674/95/BAG Urteil vom 07. Dezember 2005, Az. 5 AZR 535/04 m.w.N., juris).
  • LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16

    Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung der Anordnung von Mehrarbeit; Pflicht

    (1) Zwar ist anerkannt, dass innerbetriebliche Regelungen, die auf Vereinbarungen der Arbeitgeberin mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beruhen, nicht durch Wahl und Konstituierung eines Betriebsrates quasi unwirksam werden mit der Folge, dass der neu gewählte Betriebsrat solche Regelungen bis zu einer Verhandlungslösung zunächst akzeptieren muss (BAG, Urteil vom 25.11.1981, 4 AZR 274/79, LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.08.2009, 4 TaBV 12/09, LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.06.2008, 8 TaBVGa 10/08, ArbeitsgerichtWiesbaden, Urteil vom 13.09.2006, 7/5 Ca 1813/05).
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